Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit verringern und zukünftig nur noch eine Teilzeitbeschäftigung
ausüben möchten, sollten sich diesen Schritt gut überlegen. Die Richter des Arbeitsgerichts Passau haben in einem Urteil
entschieden, dass ein Teilzeitantrag, sobald er vom Arbeitnehmer gestellt und vom Arbeitgeber angenommen wurde, nicht mehr widerrufbar ist.
Dies gilt selbst dann, wenn sich die Lebensumstände, z. B. aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Schwangerschaft, völlig geändert
haben. Um die Arbeitszeit wieder heraufzusetzen, bleibt den betroffenen Arbeitnehmern demnach nur noch die Möglichkeit, einen Antrag auf
Wiederverlängerung zu stellen. (ArbG Passau 2 Ca 1165/02 D) |