Antrag auf Teilzeitarbeit ist nicht widerrufbar

Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit verringern und zukünftig nur noch eine Teilzeitbeschäftigung ausüben möchten, sollten sich diesen Schritt gut überlegen. Die Richter des Arbeitsgerichts Passau haben in einem Urteil entschieden, dass ein Teilzeitantrag, sobald er vom Arbeitnehmer gestellt und vom Arbeitgeber angenommen wurde, nicht mehr widerrufbar ist.

Dies gilt selbst dann, wenn sich die Lebensumstände, z. B. aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Schwangerschaft, völlig geändert haben. Um die Arbeitszeit wieder heraufzusetzen, bleibt den betroffenen Arbeitnehmern demnach nur noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiederverlängerung zu stellen. (ArbG Passau – 2 Ca 1165/02 D)

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