Kaskoversicherung – Frage nach Vorschäden

Versicherungen fragen bei einem Kfz-Schadensfall in dem Formular der Schadensanzeige in der Regel nach "unreparierten" und "reparierten Vorschäden" sowie nach "Schäden beim Vorbesitzer". Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm muss der Versicherungsnehmer auch solche unreparierten Vorschäden angeben, die bei einem Vor-Vorbesitzer eingetreten sind. (OLG Hamm, Urt. v. 19.3.2003 – 20 U 218/02)

In einem weiteren Urteil stellten die Richter fest, dass sich die Frage nach Vorschäden, ebenso wie die Frage des Versicherungsagenten, ob in der Besitzzeit nichts gewesen sei, auch auf solche Fahrzeugschäden erstreckt, die erst während der Besitzzeit des Versicherungsnehmers repariert worden sind. (OLG Hamm, Urt. v. 29.1.2003 – 20 U 155/02)
Eine vorsätzlich falsch beantwortete Frage führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.

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