Die Richter des Oberlandesgerichts Rostock haben entschieden, dass ein Verkehrsteilnehmer grob
fahrlässig handelt, wenn er bei unklarer Verkehrslage überholt. Kommt es dabei zu einem Verkehrsunfall, ist der Fahrer in vollem
Umfang schadensersatzpflichtig.
Ferner setzt dieser Verkehrsteilnehmer seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Denn nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist der
Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe
Fahrlässigkeit herbeiführt. (OLG Rostock, Urt. v. 6.8.2003 8 U 72/03) |