Überholen bei unklarer Verkehrslage ist grob fahrlässig

Die Richter des Oberlandesgerichts Rostock haben entschieden, dass ein Verkehrsteilnehmer grob fahrlässig handelt, wenn er bei unklarer Verkehrslage überholt. Kommt es dabei zu einem Verkehrsunfall, ist der Fahrer in vollem Umfang schadensersatzpflichtig.

Ferner setzt dieser Verkehrsteilnehmer seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Denn nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. (OLG Rostock, Urt. v. 6.8.2003 – 8 U 72/03)

zurück zum Inhaltsverzeichnis