| Gravierende Änderungen bei der Umsatzsteuer ab 1.1.2004 geplant | ||||
| Mit dem vom Bundestag beschlossenen Haushaltsbegleitgesetz 2004 soll die Steuerschuldnerschaft des "Leistungsempfängers"
ab 2004 erweitert werden. Betroffen sind alle steuerpflichtigen Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz oder auf die Reinigung von
Gebäuden und Gebäudeteilen sowie auf bestimmte Bauleistungen fallen. Zu den unter die Vorschrift fallenden Umsätzen gehören insbesondere die Lieferungen von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Reinigung von Gebäuden einschließlich Hausfassadenreinigung, Räumen und Inventar, einschließlich Teppichreinigung und Fensterputzen, sowie alle Bauleistungen entsprechend der zum 1.1.2002 eingeführten Bauabzugsteuer. Sollte das Gesetz vom Bundesrat bzw. vom Vermittlungsausschuss in dieser Form gebilligt werden, sind Unternehmer und dazu zählen z. B. auch Ärzte und/oder Wohnungsvermieter , die Gebäudereinigungs- oder Bauleistungen durch andere Unternehmer in Anspruch nehmen, verpflichtet, die ab 1.1.2004 in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht an den leistenden Unternehmer, sondern direkt an das Finanzamt abzuführen. Nicht unter die Vorschrift fallen die vorgenannten Umsätze an einen Unternehmer, dessen unternehmerische Tätigkeit sich ausschließlich auf die Vermietung von nicht mehr als zwei Wohnungen beschränkt. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers erstreckt sich sowohl auf Umsätze, die für das Unternehmen bezogen werden, als auch auf Umsätze, die für den nicht unternehmerischen Bereich des Unternehmers bestimmt sind. Eine weitere Änderung, die mit dem Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt werden soll, betrifft die Vorschriften für die Ausstellung von Rechnungen. Demnach müssen Rechnungen, damit daraus der Vorsteuerabzug möglich ist, voraussichtlich ab 2004 u. a. enthalten:
Anmerkung: Nachdem beide Gesetze voraussichtlich erst zum Jahresende endgültig verabschiedet und veröffentlicht werden, sollten sich alle betroffenen Steuerpflichtigen mit Beginn des Jahres 2004 bei ihrem Steuerberater über die konkret entschiedenen Änderungen informieren. |
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