| Wichtige Änderungen der Bestimmungen über Schonfristen zum 1.1.2004 | ||||
| Die Schonfrist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Lohnsteuer-Anmeldungen
Abgabeschonfrist wird durch das Bundesfinanzministerium mit Wirkung ab dem 1.1.2004 abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt
sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (bei monatlicher Abgabe) bzw. die Lohnsteuer-Anmeldungen bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt
einzureichen. Hier sei angemerkt, dass sowohl die USt-Voranmeldungen als auch die LSt-Anmeldungen zur Wahrung der Frist wirksam per Telefax übermittelt
werden können. Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärungen kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der ermittelten Steuer festsetzen. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Vorkehrungen für eine pünktliche Abgabe der USt-Voranmeldungen bzw. LSt-Anmeldungen ab 1.1.2004 zu treffen. Bei der Umsatzsteuer kann ein Antrag auf Dauerfristverlängerung bei monatlicher Abgabe, in Verbindung mit der Leistung einer USt-Sonderzahlung, bis zum 10. März gestellt werden. Noch nicht gesetzlich verabschiedet, sondern lediglich im vom Bundestag beschlossenen Steueränderungsgesetz 2003 enthalten, ist die Kürzung der Zahlungs-Schonfrist ab 1.1.2004 von fünf auf drei Tage. Die Zahlungs-Schonfrist wird für Vorauszahlungen bzw. Teilzahlungen auf die Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Realsteuern, Abführung der Lohnsteuer, Abschlusszahlungen usw. gewährt. Sie gilt nicht für Bar- oder Scheckzahlungen, sondern nur für Überweisungen. Beispiel Umsatzsteuer: Sollte die Änderung wie geplant verabschiedet werden, ist, soweit kein Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt wurde, Folgendes zu beachten:
Die Zahlungs-Schonfrist wird, wie die Abgabe-Schonfrist auch, auf den nächsten Werktag hinausgeschoben, wenn die Fälligkeit auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Wird die Steuer nicht bis Ablauf der Zahlungsschonfrist entrichtet, entstehen kraft Gesetzes Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des abgerundeten rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat. |
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