| In der Praxis tritt immer wieder der Fall ein, dass bei einem Pkw versehentlich der falsche Treibstoff
getankt wird und das dann bei der weiteren Nutzung des Pkw zu Schäden am Motor führt. Der Bundesgerichtshof hatte nun zu beurteilen,
ob es sich bei einem solchen Bedienungsfehler um einen versicherten Unfallschaden oder um einen durch eine Versicherung nicht abgedeckten
Betriebsschaden handelt. Sie kamen dabei zu dem Entschluss, dass hier kein Unfallschaden, sondern ein Be-triebsschaden vorliegt und die
Versicherung demnach nicht leisten muss. (BGH-Urt. v. 25.6.2003 IV ZR 322/02) |