Dieser Gesetzesentwurf enthält den Vorschlag für ein "Gemeindewirtschaftsteuergesetz",
das auf dem jetzigen Gewerbesteuergesetz aufbaut. Hier sollen im Wesentlichen ab 2004 folgende Punkte neu geregelt bzw. geändert werden:
- In die Gemeindewirtschaftsteuerpflicht sollen künftig auch Freiberufler und Selbstständige im
Sinne des § 18 EStG (Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, usw.) einbezogen werden. Zugleich soll diese Steuer in Höhe
des 3,8fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet werden können. Zur Vermeidung einer Überkompensation
wird die Steuerermäßigung auf die tatsächliche Belastung mit Gemeindewirtschaftsteuer beschränkt. Die
Gewerbewirtschaftsteuer darf zukünftig ihre eigene Bemessungsgrundlage selbst sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer nicht
mehr mindern. Sie kann also nach den Planungen zukünftig nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden.
- Der Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften wird von 24.500 Euro auf
25.000 Euro angehoben und bei höheren Beträgen schrittweise abgebaut.
- Die Steuermesszahl für den Betriebsertrag soll künftig einheitlich 3 % betragen.
- Die Gemeinden werden verpflichtet, einen Hebesatz von mindestens 200 % einzuführen.
Anmerkung: Dieser Gesetzesentwurf ist sehr umstritten. Insbesondere aus der Wirtschaft kommt auch der
Wunsch und Vorschlag zu einer vollkommenen Abschaffung der Gewerbesteuer.
|