Mit dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2004, in dem die Steuerentlastungsstufe 2005 um ein Jahr
vorgezogen werden soll, will die Bundesregierung u. a. die anhaltende konjunkturelle Stagnation überwinden. Dafür sind im
Wesentlichen folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Die für den Steuerpflichtigen positiven Seiten dieses Gesetzesvorhabens stellen sich in der Anhebung
des Grundfreibetrages von 7.235 Euro auf 7.664 Euro und die Reduzierung des Eingangssteuersatzes von 19,9 % auf 15 % und
des Spitzensteuersatzes von 48,5 % auf 42 % ab dem Jahr 2004 dar.
- Die Halbjahresregelung (Vereinfachungsregelung) für die Abschreibung (AfA) beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird durch den Gesetzentwurf zunichte gemacht. Danach kann künftig nicht mehr die
volle oder halbe Jahres-AfA in Abhängigkeit von der Anschaffung/Herstellung in der ersten oder zweiten Jahreshälfte
abgezogen werden, sondern nur noch die anteilig ab dem Monat der Anschaffung oder Herstellung anfallende AfA. Wird demnach ein
Wirtschaftsgut im Juni eines Jahres gekauft, kann nicht mehr die gesamte Jahres-AfA, sondern nur noch 7/12 des jeweiligen AfA-Betrages
angesetzt werden.
- Bauherren, die nach dem 31.12.2003 mit der Herstellung eines Eigenheims beginnen, oder Erwerber, die nach
diesem Datum den notariellen Kaufvertrag abschließen, sollen dem Entwurf zufolge keine Eigenheimzulage mehr erhalten. Dafür
plant die Regierung ein Zuschussprogramm zur Strukturverbesserung in den Städten. Die komplette Abschaffung der Eigenheimzulage, die
bereits in anderen Gesetzesentwürfen geplant war, stößt auf heftigen Widerstand. Inwieweit sich nur eine Herabsetzung der
Zulage durchsetzen wird, kann erst nach dem Gesetzesbeschluss mit Sicherheit gesagt werden.
- Die Wohnungsbauprämie für Verträge, die nach dem 31.12.2003 abgeschlossen werden,
entfällt nach den Planungen. Die Förderung für bereits vorher eingegangene Verträge läuft jedoch längstens
bis zum Sparjahr 2009 fort.
- Der Referentenentwurf sah noch vor, dass für Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
bis zu 20 Kilometer die Entfernungspauschale komplett entfällt. Erst für Entfernungen ab dem 21. Kilometer sollten 0,40
Euro zum Tragen kommen. Zwischen den verschiedenen Parteien und innerhalb der Regierung selbst wird dieser Vorschlag jedoch abgelehnt,
sodass bis zu endgültigen Festlegung mit einer anderen Lösung gerechnet werden muss.
- Durch das Vorziehen der Entlastungsstufe bei der Einkommensteuer von 2005 auf das Jahr 2004 entfällt
der Haushaltsfreibetrag ab diesem Zeitpunkt. Für Alleinerziehende wird von der Bundesregierung die Möglichkeit einer
teilweisen Kompensation überdacht.
- Die Planungen der Regierung sehen bei den Aufwendungen für Unterhaltsleistungen eine
Anhebung des Abzugsbetrages von 7.188 Euro auf 7.680 Euro vor.
- Beim Erziehungsgeld sollen die Einkommensgrenzen, bis zu denen diese staatliche Förderung
gezahlt wird, abgesenkt werden, um Besserverdienende auszuklammern.
- Weitere Regelungen sehen ab 2004 eine Reduzierung des Weihnachtsgeldes auf 50 % der monatlichen
Versorgungsbezüge bei Versorgungsempfängern des Bundes vor und bei aktiven Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes auf 60 %
eines Monatsbezuges. Es ist geplant, auch das Urlaubsgeld für diese Gruppe zu streichen.
Handlungsbedarf besteht insbesondere für die Häuslebauern, die sich noch in
diesem Jahr die alte Eigenheimzulage sichern wollen. Sie müssten mit der Herstellung des Objekts bis zum 31.12.2003 begonnen bzw. beim
Erwerb der Wohnung oder des Hauses den obligatorischen Kaufvertrag bis zu diesem Datum abgeschlossen haben. Auch Bausparern,
die noch die alte Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen wollen, sollten überlegen, inwieweit es sinnvoll ist, Bausparverträge
zu den alten gesetzlichen Regelungen abzuschließen. Für Unternehmer stellt sich die Frage, ob bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens noch im Jahr 2003 angeschafft werden können, um von der Vereinfachungsregelung der AfA zu
profitieren. So kann z. B. für ein Wirtschaftsgut, das im Dezember 2003 angeschafft wird, noch die Halbjahres-AfA zu Buche schlagen.
Nachdem die Planungen eine Absenkung der Steuersätze ab 2004 vorsehen, kann u. U. durch die Anschaffung von Wirtschaftsgütern noch
im Jahre 2003 eine höhere Steuerersparnis erzielt werden. Für Steuerpflichtige im Spitzensteuersatzbereich gilt
unter zwingender Beachtung persönlicher und betrieblicher Zukunftsinteressen zu überlegen, ob im Jahr 2003 noch Steuer
sparende Investitionen oder Anlagen getätigt werden sollten, die sich auf die Steuerschuld auswirken. In diesem Zusammenhang muss jedoch
auch das weitere Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (siehe getrennter
Beitrag) beachtet werden, das die Verlustverrechnung neu regeln soll. |