| Eine Bank muss bei der Beratung über eine Geldanlage den Kunden ungefragt auf einen sich abzeichnenden
Abwärtstrend des Anlagemodells hinweisen. Kommt die Bank dieser Informationspflicht nicht nach, so hat der Kunde bei einem Verlust des
angelegten Geldes gegenüber der Bank einen Schadensersatzanspruch. Da der Bankkunde von der Bank so gestellt werden muss, als habe er das
Geld nie investiert, ist die Bank nicht nur dazu verpflichtet, das eingesetzte Kapital zurückzuzahlen, sondern auch die entgangenen
Zinsen. (OLG Saarbrücken 7 U 278/02-63) |