Im zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das zum 1.1.2003 in Kraft getreten
ist, war u. a. verankert, dass ein Ich-AG-Gründer nur Familienmitglieder, also keine anderen Arbeitnehmer, beschäftigen darf, damit
er seinen Anspruch auf den steuerfreien monatlichen Zuschuss zur Existenzgründung nicht verliert (1.Jahr: 600 Euro, 2. Jahr: 360 Euro, 3.
Jahr: 240 Euro).
Dieses bisherige Beschäftigungsverbot wird nun rückwirkend zum 1.1.2003 aufgehoben, sodass Ich-AG-Gründer künftig auch
Mitarbeiter einstellen können, die nicht als Familienangehörige anzusehen sind. Die Zahl möglicher Mitarbeiter wird gesetzlich
nicht begrenzt, aber durch die Einnahmegrenze von höchstens 25.000 Euro/Jahr eingeschränkt. |