Änderung der Unterhaltsbeträge für Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle

Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, werden zum 1.7.2003 wie folgt geändert:

  alte Bundesländer neue Bundesländer
     
1. Altersstufe 199 Euro 183 Euro
2. Altersstufe 241 Euro 222 Euro
3. Altersstufe 284 Euro 262 Euro

Bei höherem Einkommen verändern sich u. U. die Unterhaltsbeträge.


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