| Erwerb eines Neuwagens durch Leasing | ||||
| Nimmt der Händler und Leasinggeber bei einem Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug einen
Gebrauchtwagen des Leasingnehmers zum Betrag der im Leasingvertrag vereinbarten Mietsonderzahlung in Zahlung, liegt im Regelfall kein
gesonderter Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen vor. Hier handelt es sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofs um einen einheitlichen
Leasingvertrag, bei dem der Leasingnehmer das Recht hat, die vertraglich vereinbarte Mietsonderzahlung durch Hingabe des Gebrauchtwagens zu
tilgen. Vereinbaren die Vertragsparteien die Rückabwicklung des Leasingvertrags, z. B. wegen Konstruktionsfehlern am Leasingfahrzeug, so kann der Leasingnehmer nicht den für seinen Gebrauchtwagen auf die Mietsonderzahlung angerechneten Geldbetrag, sondern nur den in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen selbst zurückverlangen. Die Richter sahen in dem Ankaufschein über den Gebrauchtwagen keinen Kaufvertrag, sondern nur eine bloße Übergabebescheinigung. (BGH-Urt. v. 30.10.2002 VIII ZR 119/02) |
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