| Einführung einer Zins-Abgeltungssteuer geplant | ||||
| Zinserträge wurden bisher nach dem persönlichen Steuersatz des Einkommensteuertarifs zwischen
19,9 % und 48,5 % besteuert. Die Banken waren verpflichtet, einen einheitlichen Zinsabschlag von 30 % für Zinserträge, die über
dem Sparerfreibetrag von 1.550 Euro bei Ledigen bzw. 3.100 Euro bei Verheirateten lagen, einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Der
Zinsabschlag konnte aber bei der Einkommensteuer angerechnet werden. Die neuen Pläne der Bundesregierung sehen nunmehr vor, eine "Abgeltungssteuer" in Höhe von 25 % auf Zinserträge einzuführen. Sparer, die einen höheren persönlichen Steuersatz haben, profitieren demnach, während Sparer, deren Steuersatz geringer ist, schlechter fahren werden. Deshalb sollen solche Steuerpflichtige die zu viel einbehaltenen Steuern weiterhin bei der Einkommensteuer verrechnen können. Der Sparerfreibetrag soll erhalten bleiben. Zusätzlich will die Regierung Steuerpflichtige, die ihr Geld im Ausland angelegt haben, um so einer Versteuerung der Zinsen zu entgehen, straffrei lassen, wenn sie ihr Kapital aus dem Ausland zurückholen und beim Finanzamt anmelden. Hierfür ist jedoch erforderlich, das geltende Instrument der Selbstanzeige in Anspruch zu nehmen. Das Kapital nicht die Zinsen soll dann, wenn es bis Ende 2003 aus dem Ausland wieder nach Deutschland transferiert wird, mit 25 % und wenn es bis 30.6.2004 wieder geholt wird, mit 35 % versteuert werden. |
| zurück zum Inhaltsverzeichnis |