| Kurz notiert ... | ||||
| Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: Die beiden Gesetze für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt stellen den Beginn der Umsetzung der Vorschläge der Kommission "Moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt" dar. Mit ihrer Hilfe sollen neue Beschäftigungsmöglichkeiten erschlossen, die Qualität und Schnelligkeit der
Arbeitsvermittlung verbessert, die berufliche Weiterbildung neu ausgerichtet und der Dienstleistungscharakter der Bundesanstalt für
Arbeit gestärkt werden. In einem weiteren Schritt sollen die gesetzlichen Grundlagen für Änderungen im Leistungsrecht, eine Zusammenführung von Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen und eine Strukturreform der Bundesanstalt für Arbeit gelegt werden. Schließlich ist beabsichtigt, ein Gesetz zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu erlassen, um die neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu vervollständigen. Während der Bundestag das erste Gesetz als so genanntes Einspruchsgesetz vorlegt, ist das zweite Gesetz zustimmungsbedürftig. Nach Verabschiedung der Gesetze folgen hierzu detaillierte Beiträge. |
| zurück zum Inhaltsverzeichnis |