Sachbezugswerte für 2003

Das Bundeskabinett hat am 4.9.2002 die Sachbezugswerte für das Jahr 2003 beschlossen. Die Sachbezugsverordnung bestimmt für die Zwecke der Sozialversicherung und der Besteuerung den Wert der Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung, die Arbeitnehmer als Teil ihres Arbeitsentgeltes erhalten. Der monatliche Wert der Sachbezüge für Verpflegung und Unterkunft für 2003 beträgt in den alten Ländern 385,60 Euro und in den neuen Ländern 365,80 Euro.

Der Wert für Verpflegung wird um 3,20 Euro auf 195,80 Euro erhöht und gilt sowohl in den alten wie neuen Ländern. Aufgeschlüsselt sind das monatlich für Frühstück 42,80 Euro (in 2002: 42,10 Euro), für Mittag- und Abendessen jeweils 76,50 Euro (in 2002: 75,25 Euro) bzw. täglich für Frühstück 1,43 Euro, für Mittag- und Abendessen jeweils 2,55 Euro.

Der Wert für Unterkunft steigt in den alten Ländern um 3,15 Euro auf 189,80 Euro und in den neuen Ländern um 6 Euro auf 170,00 Euro.

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