Entwurf des ursprünglichen
"Steuervergünstigungsabbaugesetzes" überarbeitet

Nach heftigen Reaktionen von Verbänden und Fachleuten auf die ursprünglichen steuerlichen Planungen hat die Koalition den Entwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes noch einmal überarbeitet.
  • Demnach entfällt wie angekündigt die Spekulationsfrist bei Wertpapieren und Immobilien. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und nicht selbst genutzte Immobilien sollen aber nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit einem Pauschalsteuersatz von 15 % versteuert werden. Über die geplante Ausgestaltung der Regelung informiert der nächste Beitrag.

  • Größere Erhaltungsaufwendungen, die nach dem 31.12.2002 bei vermieteten Wohngebäuden des Privatvermögens entstehen, sollen künftig wieder auf zwei bis fünf Jahre verteilt als Werbungskosten abgezogen werden können.

  • Der Erbe kann auch künftig Verluste des Erblassers steuerlich nutzen.

  • Die Durchschnittssätze bei der Umsatzsteuer für Land- und Forstwirte sollen von 9 % auf 7 % gesenkt werden.
Anmerkung: Über die konkreten Änderungen kann erst nach In-Kraft-Treten des Gesetzes abschließend und rechtsverbindlich informiert werden. Hierzu folgen jeweils detaillierte Beiträge.

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