| Kurz notiert ... |
| Zusicherung des Finanzamtes: Zusicherungen
des Finanzamts gegenüber dem Steuerpflichtigen sind dann nichtig
und damit nicht bindend, wenn sie klar dem Gesetz widersprechen. Hierzu
zählen jedoch nur solche Auskünfte, die in einer solchen Weise
offensichtlich rechtswidrig sind, dass der Steuerpflichtige die
Rechtswidrigkeit erkennt oder erkennen kann. BGB-Gesellschaft kann Bauherrin sein: Im Januar 2001 kam der Bundesgerichtshof zu dem Entschluss, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) rechts- und parteifähig ist. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat nun für die verwaltungsrechtliche Seite entschieden, dass eine BGB-Gesellschaft "als solche" am Verwaltungs(gerichts)verfahren teilnehmen und als Antragstellerin im Baugenehmigungsverfahren auftreten kann. (Sächs. OVG, Beschl. v. 6.7.2001 1 B 113/01) Banken nicht immer zur Risikoaufklärung bei Krediten verpflichtet: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist eine Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Kunden über die Risiken eines Kredits aufzuklären. Anders ist die Aufklärungspflicht jedoch zu beurteilen, wenn die Bank eine weitergehende Rolle als lediglich die der Kreditgeberin ausübt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Bank sich an Planung, Durchführung oder Vertrieb eines Vorhabens (z. B. Immobilienfonds) beteiligt und damit einen Wissensvorsprung vor dem Kunden hat. (OLG Stuttgart, Urt. v. 27.5.2002 6 U 52/02) |
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