Kontostandsanzeige am Geldautomat

Auf den Kontoauszügen für ein Bankkonto ist zusätzlich zu dem Buchungsdatum i. d. R. noch ein weiteres Datum, der sog. Wertstellungstermin, aufgeführt. So stimmt der am Ende des Auszuges aufgeführte Saldo im Falle von Wertstellungsterminen nicht mit dem Betrag überein, über den der Bankkunde soll- bzw. überziehungszinsfrei verfügen kann. Der Bankkunde hat aber die Möglichkeit, den zur Verfügung stehenden Betrag anhand des Kontoauszuges zu ermitteln. Bei der Kontostandsabfrage an einem Geldautomaten besteht diese Chance jedoch nicht, da hier lediglich der Saldo angezeigt wird und nicht die Kontobewegungen mit den entsprechenden Wertstellungen. Gerade am Monatsende, wenn ggf. die Frage offen ist, ob das Gehalt oder die Rente dem Konto bereits "gutgeschrieben" ist, kommt der Kontostandsabfrage eine bedeutende Rolle zu.

Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Problematik in einem Urteil wie folgt Stellung genommen: "Eine Bank handelt wettbewerbswidrig, wenn sie die automatisierte Kontostandsauskunft an ihren Geldautomaten so einrichtet, dass Rentenüberweisungen am Monatsende schon vor der Wertstellung als Guthaben ausgewiesen werden mit der Folge, dass Kunden über den Stand ihrer Konten irregeführt und dadurch zu Kontoüberziehungen veranlasst werden können, die sie zur Zahlung von Überziehungszinsen verpflichten." (BGH-Urt. v. 27.6.2002 – I ZR 86/00)

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