Direktversicherung und die Wahl des Bezugsrechts

Zur Altersversorgung werden in der Praxis häufig sog. Direktversicherungen abgeschlossen, die vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer finanziert werden.

  • Finanzierung durch den Arbeitnehmer: Seit 1.1.2002 hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung gegenüber dem Arbeitgeber. So kann er die Direktversicherung aus dem laufenden Arbeitsentgelt oder aus Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) finanzieren. Der Arbeitgeber kann die Beiträge bis zu 1.752 Euro pro Jahr pauschal mit 20 % versteuern. Wird keine Lohnsteuerpauschalierung vorgenommen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet die reguläre Lohnsteuer zu übernehmen. Für die Berechnung wird der gesamte Bruttolohn (Monatslohn plus Einmalzahlung) herangezogen.

    Trägt der Arbeitnehmer die Beiträge zur Direktversicherung, sollte bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass ihm ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wird, denn die Direktversicherung gehört zur Konkursmasse, wenn für den Arbeitnehmer kein "unwiderrufliches" Bezugsrecht eingeräumt wurde. Dabei ist es unerheblich, aus welchen Mitteln sie finanziert worden ist. (BAG-Urt. – 3 AZR 136/98)

    So kann es passieren, dass ein Arbeitnehmer über Jahre hinweg die Beiträge aus eigener Tasche (z. B. durch Gehaltsumwandlung) gezahlt hat, die Versicherung im Konkursfall des Arbeitgebers jedoch in die Konkursmasse fällt.

    Der Bundesgerichtshof hat in einem neuen Urteil diese Rechtslage für einen GmbH-Geschäftsführer bestätigt und Folgendes entschieden: "Hat die Gesellschaft in der zugunsten ihres Geschäftsführers abgeschlossenen Direktversicherung für ihn nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet, steht diesem vor Eintritt des Versicherungsfalls im Konkurs der Gesellschaft selbst dann kein Aussonderungsrecht an den Rechten aus dem Versicherungsvertrag zu, wenn die Prämien aus der ihm zustehenden Vergütung bezahlt worden sind." (BGH-Urt. – IX ZR 264/01)


  • Finanzierung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer die Direktversicherung auch voll finanzieren, indem er die gesamten Beiträge zur Versicherung von höchstens 1.752 Euro/Jahr und die pauschale Lohnsteuer übernimmt. Voraussetzung für die Pauschalversteuerung ist, dass die Versicherungsleistung im Erlebensfall nicht vor Erreichen des 60. Lebensjahres fällig wird, die Abtretung oder Beleihung eines dem Arbeitnehmer eingeräumten unwiderruflichen Bezugsrechts im Versicherungsvertrag sowie eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen ist.

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