Kürzung des Weihnachtsgeldes wegen Krankheit

Für viele Unternehmen bedeutet die Zahlung eines Weihnachtsgeldes eine zusätzliche finanzielle Belastung. So gehen einige Betriebe bereits dazu über, Krankheitszeiten bei der Berechnung des Weihnachtsgeldes zu berücksichtigen und die Zahlung entsprechend zu kürzen.

Eine solche Kürzung ist dann erlaubt, wenn sie sich im Rahmen der Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes bewegt. So ist nach dem Gesetz eine Vereinbarung über die Kürzung einer Leistung, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütung), für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig.

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts gilt dies auch für den Fall, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld freiwillig und ohne Bindung an die Zukunft zahlt. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten. (BAG-Urt. – 10 AZR 709/01)

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