| Kurz notiert ... |
| Einrichtung eines "Oder-Kontos"
kann Schenkungsteuer auslösen: Stellt der Ehemann ein bisher
ihm allein zustehendes Konto auf ein Gemeinschaftskonto (sog.
Oder-Konto) der Eheleute um, wird damit hinsichtlich des hälftigen
Guthabenbetrags der Tatbestand einer schenkungsteuerpflichtigen
freigebigen Zuwendung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes erfüllt.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Eheleute intern keine abweichende
Ausgleichsregelung treffen. |
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