Kurz notiert ...

Einrichtung eines "Oder-Kontos" kann Schenkungsteuer auslösen: Stellt der Ehemann ein bisher ihm allein zustehendes Konto auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute um, wird damit hinsichtlich des hälftigen Guthabenbetrags der Tatbestand einer schenkungsteuerpflichtigen freigebigen Zuwendung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes erfüllt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Eheleute intern keine abweichende Ausgleichsregelung treffen.

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