| Steuerliche Erleichterungen für
Hochwasseropfer |
| Das Bundesministerium der Finanzen
hat einen Rahmenkatalog für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung
der durch Naturkatastrophen verursachten Schäden erstellt. Die vom
Hochwasser betroffenen Länder haben im Rahmen dieses Katalogs die
gebotenen steuerlichen Maßnahmen getroffen. Aber auch in anderen Ländern
steuerlich geführte Opfer, wie z. B. in NRW, können auf die
Hilfe zurückgreifen, wenn es nicht zu einer Doppelbegünstigung
kommt. In Betracht kommen z. B.:
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