| Behandlung von Navigationsgerät im
privat genutzten Firmen-Pkw |
| Der Wert der lohnsteuerlich zu
erfassenenden privaten Nutzung eines Firmen-Pkw kann mit 1 % des
Listenpreises zzgl. der Kosten für Sonderausstattung sowie der
Umsatzsteuer angesetzt werden, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.
Außer Ansatz bleiben nach den Regelungen in den
Lohnsteuerrichtlinien der Wert für Telekommunikationsgeräte
wie Autotelefone. Die Oberfinanzdirektion Berlin teilt in einer Verfügung mit, dass es sich bei den in Pkw eingebauten Navigationssystemen nicht um Telekommunikationsgeräte handelt. Der Einbau eines Navigationsgeräts auch sofern es sich um ein Kombinationsgerät mit anderen Telekommunikationselementen wie z. B. Fax handelt gehört demnach vollumfänglich zur Sonderausstattung. Die Anschaffungskosten erhöhen demnach den Listenpreis und werden ohne Ausnahme in die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung einbezogen. |
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