| Telefonwerbung als Meinungsumfrage getarnt |
| In mehreren Urteilen hat der
Bundesgerichtshof bestätigt, dass Telefonwerbung im privaten
Bereich grundsätzlich unzulässig ist. Mit unterschiedlichen
Methoden versuchen einzelne Unternehmen diese Tatsache zu umgehen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zu entscheiden, ob ein Anruf bei einer Privatperson, der dazu dienen sollte, die Meinung nach einem zuvor zugesandten Werbeprospekt zu erfahren, als Telefonwerbung zu beurteilen ist. Die Richter sahen hierin eine unzulässige Telefonwerbung, da es hierfür bereits genügt, dass die Aufmerksamkeit des Angerufenen auf ein bestimmtes Produkt gelenkt werden soll. Viele Unternehmen agieren auch unter dem Vorwand der "Marktforschung", was den Wettbewerbsverstoß nach Auffassung der Richter jedoch noch intensiviert. (OLG Stuttgart, Urt. v. 17.1.2002 2 U 95/01) |
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