| Architektenpflicht bei Objektüberwachung
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| In der Praxis wird bei der Planung
und Errichtung eines Bauwerkes der Architekt neben der Bauplanung auch häufig
mit der Objektüberwachung beauftragt. Der Bundesgerichtshof hat mit
seinem Urteil vom 4.4.2002 (VII ZR 295/00) aufgezeigt, welche Pflichten
sich aus dieser Beauftragung für den Architekten ergeben. "Ein mit der Objektüberwachung beauftragter Architekt ist unter anderem auch verpflichtet, Abschlagsrechnungen des Bauunternehmers daraufhin zu prüfen, ob sie fachtechnisch und rechnerisch richtig und ob die zugrunde gelegten Leistungen erbracht sind und ob diese der vertraglichen Vereinbarung entsprechen." |
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