| Verlust eines Fahrzeugschlüssels
Mitteilung an die Teilkaskoversicherung |
| Der Verlust eines Fahrzeugschlüssels
stellt eine Gefahrerhöhung in der Teilkaskoversicherung dar, weil
hierdurch das versicherte Risiko des Kfz-Diebstahls dauerhaft gesteigert
wird. Der Versicherungsnehmer muss den Verlust des Schlüssels
deshalb der Versicherung unverzüglich anzeigen. Andernfalls
kann die Versicherung bei einem späteren Eintritt des
Versicherungsfalles aufgrund unterlassener Anzeige von der
Leistungsverpflichtung frei werden. (OLG Nürnberg, Urt. v. 28.3.2002 8 U 4326/01) |
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