Verlust eines Fahrzeugschlüssels – Mitteilung an die Teilkaskoversicherung

Der Verlust eines Fahrzeugschlüssels stellt eine Gefahrerhöhung in der Teilkaskoversicherung dar, weil hierdurch das versicherte Risiko des Kfz-Diebstahls dauerhaft gesteigert wird. Der Versicherungsnehmer muss den Verlust des Schlüssels deshalb der Versicherung unverzüglich anzeigen. Andernfalls kann die Versicherung bei einem späteren Eintritt des Versicherungsfalles aufgrund unterlassener Anzeige von der Leistungsverpflichtung frei werden.
(OLG Nürnberg, Urt. v. 28.3.2002 – 8 U 4326/01)


zurück zum Inhaltsverzeichnis