Trinkgelder bleiben künftig steuerfrei

Nach bisheriger Rechtslage gehören Trinkgelder, die Arbeitnehmer freiwillig von dritter Seite erhalten, bei Übersteigen des Freibetrages von 1.224 Euro im Kalenderjahr zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Der Bundestag hat nun einstimmig beschlossen, dass Trinkgelder rückwirkend ab 1.1.2002 in vollem Umfang steuerfrei bleiben. Die betroffenen Berufsgruppen wie Kellner, Handwerker, Taxifahrer bzw. Friseure müssen demnach die Einnahmen nicht mehr versteuern. Das Bundesfinanzministerium beurteilte die Steuerbefreiung zurückhaltend. Der Vereinfachung auch für die Finanzverwaltung stünden voraussichtlich geringere Löhne im Gaststättengewerbe und dadurch Steuerausfälle gegenüber.


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