Die
E-Commerce-Richtlinien (Gesetz über die rechtlichen
Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr),
die Ende 2001 in Kraft traten, sollen vor allem mehr Rechtsklarheit und
Rechtssicherheit beim Umgang mit den neuen Medien (Internet) für
die Anbieter und die Verbraucher schaffen. Als wichtigste Inhalte gelten
das Herkunftslandprinzip und der Gerichtsstand.
- Herkunftslandprinzip: Für
den Anbieter von Internetdiensten bedeutet dieses Prinzip, dass er
sich nur an den Gesetzen des Staates zu orientieren hat, in dem er
niedergelassen ist, auch dann, wenn er seine Dienste im europäischen
Ausland anbietet. Bei Klagen ausländischer Kunden sind die
Gerichte verpflichtet, das Recht des Herkunftslandes des Anbieters
anzuwenden.
- Gerichtsstand: Dagegen ist
der Gerichtsstand bei Streitigkeiten das Land des Verbrauchers. In
einem entsprechenden Fall müssen demnach deutsche Gerichte das
für den ausländischen Anbieter geltende ausländische
Recht anwenden. Umgekehrt gilt dies für ausländische
Gerichte, die bei Streitigkeiten mit deutschen Anbietern das
deutsche Recht anwenden müssen.
Für die Wirtschaft, insbesondere
für kleinere und mittlere Unternehmen, für den Arbeitsmarkt
und für den Verbraucher sind moderne und EU-weit einheitliche
Regelungen wichtig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden damit der
wachsenden Bedeutung des elektronischen Handels- und
Dienstleistungsverkehrs angepasst. Am Anfang der Diskussion um das o. g.
Gesetz wurde bei entsprechender Umsetzung eine Benachteiligung kleinerer
bzw. mittlerer Betriebe im Vergleich zu europäischen Mitbewerbern
gesehen. Um dem entgegenzuwirken, haben das Rabattgesetz und die
Zugabenverordnung ihre Gültigkeit verloren. |