| Bundesfinanzhof prüft Verfassungsmäßigkeit
von Spekulationsgewinnen aus Wertpapieren |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in
einem Verfahren, in dem die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von
Spekulationsgewinnen geltend gemacht wurde, das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten. Er begründete
die Aufforderung zum Beitritt damit, dass zu prüfen sei, ob ein
strukturelles Erhebungsdefizit bei der Erfassung von Einkünften aus
Spekulationsgeschäften vorlag, und gegebenenfalls ob
eine hierdurch bewirkte Besteuerungsungleichheit zu Lasten der
Steuerehrlichen zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Norm führt.
Das BMF ist aufgefordert zu nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen:
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