Bundesfinanzhof prüft Verfassungsmäßigkeit von
Spekulationsgewinnen aus Wertpapieren


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Verfahren, in dem die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen geltend gemacht wurde, das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten. Er begründete die Aufforderung zum Beitritt damit, dass zu prüfen sei, ob ein strukturelles Erhebungsdefizit bei der Erfassung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften vorlag, und – gegebenenfalls – ob eine hierdurch bewirkte Besteuerungsungleichheit zu Lasten der Steuerehrlichen zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Norm führt. Das BMF ist aufgefordert zu nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen:
  1. Welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten standen den Finanzämtern im Streitjahr (1997) zur Verfügung, um vorgelegte Einkommensteuererklärungen auf ihre Vollständigkeit hinsichtlich der von den Steuerpflichtigen erklärten Spekulationsgewinne zu überprüfen? Welche Möglichkeiten bestanden darüber hinaus, um nicht erklärte Spekulationsgewinne zu ermitteln?

  2. Welche rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse standen einer vollständigen Erfassung und Verifizierung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften entgegen?
Der BFH beabsichtigt am 16.7.2002 in diesem Verfahren mündlich zu verhandeln. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden Sie über dieses Schreiben auf dem Laufenden gehalten.

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