| Nachehelicher Unterhalt bei neuer Beziehung |
| In den meisten Scheidungsfällen
hat der eine Ehepartner gegenüber dem anderen Ehepartner einen
Unterhaltsanspruch für gemeinsame Kinder und eventuell auch für
sich selbst. Regelmäßig stellt sich jedoch die Frage, ob für
den Ex-Partner noch ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn dieser eine
neue Beziehung (keine Ehe) eingeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein länger dauerndes Verhältnis des Unterhaltsberechtigten zu einem neuen Partner zur Unzumutbarkeit einer Unterhaltsbelastung für den Verpflichteten führen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist. Die Annahme einer derartigen Lebensgemeinschaft setzt nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, auch wenn eine solche Form des Zusammenlebens in der Regel ein typisches Anzeichen hierfür sein wird. Unter welchen Umständen auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden kann, lässt sich nicht allgemein verbindlich festlegen und muss im Einzelfall entschieden werden. (BGH-Urt. v. 24.10.2001 XII ZR 284/99) |
| zurück zum Inhaltsverzeichnis |