| Telekommunikations-Aufwendungen eines
Unternehmers |
| Die Vorteile des Arbeitnehmers aus
der privaten Nutzung von betrieblichen Telekommunikations-Aufwendungen
bleiben seit dem Jahre 2000 steuerfrei. Telefoniert der Betriebsinhaber
jedoch selbst privat von betrieblichen Einrichtungen aus, sieht das nach
Auffassung der Finanzverwaltung anders aus. Der Arbeitgeber hat regelmäßig ein Interesse daran, die private Nutzung betrieblicher Telekommunikations-Einrichtungen durch Arbeitnehmer einzuschränken (Entstehung von Telefongebühren, Einsatz von Arbeitszeit für unternehmensfremde Zwecke). Dieser natürliche Interessengegensatz fehlt beim Unternehmer. Eine Erweiterung der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, die es den Arbeitnehmern erlauben steuerfrei zu telefonieren, auf Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften würde diesen die Möglichkeit eröffnen, gezielt private Aufwendungen in den steuerrelevanten betrieblichen Bereich zu verlagern und in dieser Weise ungerechtfertigte Steuererleichterungen zu erlangen. Der Arbeitnehmer hat diese Möglichkeit nicht, weil er zunächst darauf angewiesen ist, dass sein Arbeitgeber die private Nutzung überhaupt gestattet und zudem keine Kostenerstattung verlangt. Bei den Gewinneinkünften sind die Aufwendungen für betriebliche Telekommunikationsgeräte zunächst in vollem Umfang Betriebsausgaben. Die private Nutzung durch den Betriebsinhaber ist durch eine Nutzungsentnahme in der Gewinnermittlung zu korrigieren, wobei die private Nutzung gegebenenfalls im Schätzungswege ermittelt werden kann. |
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