Kurz notiert ...

Nachbesserung, ein Verzicht auf Gewährleistungsansprüche? Der Bundesgerichtshof stellte in einem Urteil klar, dass das Einverständnis eines Auftraggebers mit einer bestimmten Art der Nachbesserung in der Regel nicht einen Verzicht auf bestehende Gewährleistungsansprüche umfasst. (BGH-Urt. v. 6.12.2001 – VII ZR 19/00)

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