Bekämpfung der illegalen Beschäftigung soll verstärkt werden

Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf vorgelegt, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, damit das Gesetz wie geplant zum 1.6.2002 in Kraft treten kann. Nachfolgend sollen die wichtigsten Neuregelungen des Gesetzentwurfs aufgezeigt werden:

  • Im Baubereich haftet der Generalunternehmer für die vom Subunternehmer für dessen Arbeitnehmer nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge. Weist der Generalunternehmer nach, dass er aufgrund sorgfältiger Prüfung ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Subunternehmer seine Zahlungspflicht erfüllt, wird die Haftung ausgeschlossen. Generalunternehmen werden in Zukunft bei der Auswahl ihrer Subunternehmer auch darauf achten müssen, ob diese ihrer Abgabenpflicht bei den Sozialversicherungsbeiträgen nachkommen.
  • Bewerber, gegen die wegen illegaler Beschäftigung eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro verhängt worden ist, sollen für eine Dauer von bis zu vier Jahren von öffentlichen Bauaufträgen ausgeschlossen werden.
  • Bei illegaler Beschäftigung sind höhere Bußgelder und eine Erweiterung der Straftatbestände vorgesehen. Für Schwarzarbeit bzw. die Auftragserteilung von Schwarzarbeit droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. Die Beschäftigung illegaler Ausländer soll bereits dann eine Straftat darstellen, wenn mehr als 3 Ausländer länger als 14 Tage illegal beschäftigt werden.
Wie das Gesetz im Einzelnen vom Bundesrat abgesegnet wird und ob es zum 1.6.2002 in Kraft treten wird, bleibt abzuwarten.

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