Gewinnschwelle für Bilanzierung durch das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz angehoben


Das Erste Mittelstandsentlastungsgesetz lockerte bereits die steuerliche Bilanzierungspflicht für kleinere Unternehmen. Durch die Anhebung der Buchführungspflichtgrenze von einem Umsatz von 350.000 Euro auf 500.000 Euro fallen seit dem 1.1.2007 gewerbliche Betriebe mit einem Gewinn bis zu 30.000 Euro aus der Buchführungspflicht.

Durch die Neuregelungen des Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes werden noch mehr Unternehmen als bisher von der Bilanzierungspflicht befreit. Dafür wurde die Gewinnschwelle auf 50.000 Euro angehoben. Unternehmen mit einem Jahresgewinn bis 50.000 Euro und einen Umsatz bis 500.000 Euro können für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2007 beginnen, zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung übergehen. Freiberufler sind generell nicht buchführungspflichtig.

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