Kleinunternehmerförderungsgesetz verabschiedet |
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Einnahme-Überschuss-Ermittler: Das Kleinunternehmerförderungsgesetz verpflichtet Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlichem Vordruck beizufügen. Anmerkung: Die Finanzminister der Länder haben sich nach heftiger Kritik an der Unverständlichkeit der Vordrucke dazu entschlossen, das Formular zu überarbeiten und erst ab dem Veranlagungsjahr 2005 einzusetzen. Die Grenze für die Nichterhebung der Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern, wird von 16.620 auf 17.500 Euro ab dem 1.1.2003 erhöht. *Durch das Mittelstandsentlastungsgesetz wurde die Umsatzgrenze, für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2006 beginnen, auf 500.000 Euro angehoben. |
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